Liebe Patienten(-innen), Sie alle kennen die Diskussion um individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL), über die als Selbstzahlerleistungen in der Medizin nicht immer sachlich und emotionsfrei informiert wird. Auch in meiner Praxis werden derartige medizinisch sinnvolle aber nicht zwingend notwendige Untersuchungen angeboten.
Wie ist die Gesetzeslage? SGB V, §12: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Warum IGeL? Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie trotz aller Diskussion über Veränderungen im Gesundheitswesen weiterhin sicher sein, dass im Krankheitsfall alle notwendigen Leistungen entsprechend dem Stand der Wissenschaft und Technik erbracht werden, um Ihre Gesundheit wieder herzustellen.
Über dieses gesetzlich garantierte Maß hinaus können Sie jedoch mehr für Ihre Gesundheit tun!
Aus dem großen Bereich der bestehenden Check-Up-Untersuchungen habe ich für meine Patienten ein Programm zusammengestellt, dass sich speziell mit Vorsorge im Herz- Kreislaufbereich befasst. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ein Beispiel Die Bestimmung der Gefäßwanddicke im Bereich der Halsschlagader (Intima-Media-Dicke) mit hochauflösender Ultraschalltechnik ist eine einfach durchzuführende, nicht belastende Untersuchung zur Früherkennung atherosklerotischer Gefäßwandveränderungen bei Risikopersonen und kostet ca. 60 EUR je nach zeitlichem Aufwand.
Übersicht U.a. folgende individuellen Gesundheitsleistungen können Sie in meiner Praxis abrufen:
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